Hotelbestimmungen & Stornierung

ALLGEMEINE SCHÄFTBEDINGUNGEN
Hotelbestimmungen & Stornierung Wolf & Schaf Apartments, eine Marke von Nomad at Home GmbH

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (im Folgenden
„AGBH 2006“) ersetzt die bisherige ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.
1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Das AGBH 2006
Da sie in ihrem Leben allein sind, sind die Vereinbarungen subsidiär.
§ 2 Begriffsbestimmungen
2.1 Definitionen:
„Manager“: Ist ein natürlicher oder juristischer Experte Person, die Gäste gegen Entgelt.
„Gast“: Ist eine natürliche Person, die sich nie in einer Umgebung aufhält. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast wohnen Sie bei Ihren Gästen, die mit ihren Geschäftspartnern (zB Familienmitglieder, Freunde, etc.) reisen.
„Handelspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des Landes Australien, die als handelt
Gäste sind herzlich willkommen, für ihre eigene Unterkunft bei uns zu übernachten. „Verbraucher“ und so weiter „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.
„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Delay, dessen Inhalt in der Folge näher wird.
§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung
3.1 Der Verwaltungsvertrag kommt mit Zustimmung der Vertragspartner aufgrund des Verwaltungsvertrages zustande. Elektronische Verzollung von Jungsauen Wenn die Partei von der Situation betroffen ist, werden selbstverständlich die Umstände der Zukunft abgerufen, und das Ergebnis wird das Ergebnis der langfristigen Folgen des Erbes des Managers sein.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung zu erfüllen abschließt, das heißt, der Beziehungspartner leistet eine Anzahlung. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vder Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahl hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahl (schriftlich oder mündlich) vereinbart, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahl des Vertragspartners beim Beherberger Schwester.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 3 Tage (Ende) nach der schriftlichen oder physischen Bestellung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten gelten die jeweiligen Bedingungen des Kartenunternehmens.
3.4 Die Vorgehensweise ist eine einfache Angelegenheit, basierend auf dem erforderlichen Entgelt.
§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so dass der Beherberger keine andere Bezugszeit hat Bitte beachten Sie, dass Sie den Raum ab 15.00 Uhr („Ankunftstag“) besichtigen können.
4.2 Wir haben erst vor 6.00:XNUMX Uhr morgens ein Zimmer bezogen. Früh im Anspruch, also siehe am Vorabend als erste Übernachtung.
4.3 Die geieteten Räume seit dem Vertragspartner am Tag der Abreise bis 10.00 Uhr Freizeit. Der Beherberger wurde beurteilt, und ein weiterer Tag kam hinzu Rechnung zu setzen, wenn die geieteten Räume nicht fristrecht freepower sind Sind.
§ 5 Rücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornogebühr
Rücktritt durch den Beherberger
5.1 Berücksichtigung des Managements der Pflege und der Betreuung der Pflege vom Vertragspartner nicht fresh dish jellystet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
5.2 Falls der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, besteht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) gegeistet, so bleiben Sie dagegen Die Lieferung erfolgt bis spätestens 12.00 Uhr vor dem vereinbarten Ankunftstages Follow Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen endet die Zahlung Betreuungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, in den Ferien wie folgt Erster Tag ist möglich, auf Wunsch verlässt der Gast am Ankunftstag nie ein Zimmer Bekannt.
5.4 Bis spätestens 14 Tage vor Vertragsschluss Kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas strenger bereinbart, durch einseitige Die Freigabe wurde freigegeben.
Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.5 Bis spatestens 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch eine einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst.

5.6 Außerhalb des § 5.5. Feste Zeitraums sind Zeitverschwendung Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

        • bis 14 Tage: keine Stornogebühren
        • letzte 14 Tage: 100 %

Behinderungen der Anreise
5.7 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Anreisemöglichkeiten unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte Datum zu übernehmen. Dies gilt für die Dauer Ihrer Reise.
5.8 Die Umweltauswirkungen auf die Umgebung sind eine Frage der Offenheit und das Innenleben von drei Tagen ist möglich.
§ 6 Bereitstellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Der Managementpartner kann den Gästen eine angemessene Zufriedenheit (hohe Qualität) zur Abwicklung bieten, wenn der Reisepartner zufrieden ist, insbesondere wenn die Abwesenheit geringfügig und unbedenklich ist.
6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise Dann Geben, Wenn der Raum (Die Räume) unbenutzbar Ist (Sind), Bereits Einquartierte Gäste Ihren Aufenthalt Verlängern, Eine überbuchung VorlnaiGt oderblentyht oderblenht.
6.3 Alle zutreffenden Zusatzinformationen zu den Kosten der Leistungserbringer.
§ 7 Recht des Vertragspartners
7.1 Aufgrund des Entstehens von Behandlungskosten unterliegt die Behandlung dem Recht der allgemeinen Umgebung des Zimmers, den Pflegeerfordernissen und den für den Gast geltenden besonderen Bedingungen im Betrieb.
Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß den allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
Hausordnung Wolf & Schaf Apartments, eine Marke von Nomad at Home GmbH, Ried 149, 5360 St. Wolfgang im Salzkammergut
1. Kleine Partys
2. Keine Haustiere
3. Kein Rauchen
(auch nicht am Fenster. Nur auf dem Balkon. Bei Verstoß fällt eine Gebühr von 200€ an)
4. Kein Diebstahl oder andere illegale Aktivitäten
5. Kein offenes Feuer
6. Keine zusätzlichen Änderungen oder Schäden
7. Geschirr spülen und einräumen. Bei Nichtbeachtung wird dieser zätzliche, nicht inkludierte Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt.
8. Gäste sind bei der Ankunft von 07:00 bis 22:00 Uhr zur Registrierung herzlich willkommen.
9. Nachtzeit: 22:00 – 07:00 Uhr
Diese Regeln gelten großzügig für alle Reservierungen und sind Grundlage für die AGBs. Wir möchten sicherstellen, dass wir in den AGBs zufrieden sind mit dem Umfeld, in dem wir uns darum kümmern können.

§ 8 Pflichten der Gesellschafter
8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte zuzüglich zu verlangen und die ausdrückliche Leistungsannahme durch hän/oder die begleitenden Gäste seit zuzüglich gesetzlich zu zahlen.
8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, sich um diese zu kümmern. Akzeptiert der Beherberger Fremdwährungen, wurden nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte der Beherberger Fremdwährungen oder bargeldlose Zahlungsmittel akzeptieren, so trägt der Vertragspartner alle dammit zammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen, Telegramme, usw.
8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für alle Damen, den Gast oder sonstige Personen, die mit Kissen oder Willen des Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
§ 9 Recht des Beherbergers
9.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des Bedungen Entgelts oder gibt es damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche Rückgabebehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche Pfandrecht gem § 1101 ABGB zu und die vom Vertragspartner bzw. dem vom Gast einbrachten Sachen zu.
Diese Pflegehinweise erfordern die Pflege der Pflege durch den Pflegedienstleister, die Verantwortung für die Pflege durch den Pflegedienstleister, die besondere Pflege für die Pflege, die Pflege für die Pflege durch den Pflegepartner sowie alle notwendigen Informationen zu Ihrer Kunst.
9.2 Wenn Ihr Geschäftspartner Ihre Leistung verzögert, müssen Sie Ihre Gebühren tagsüber (nach 19:00 Uhr und vor 7:00 Uhr) bezahlen. Dieses Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus betrieblichen Gründen auch ablehnen.
9.3 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabbrechung seiner Leistung zu.
§ 10 Pflichten des Geschäftsführers
10.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
10.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im Beherbergungsentgelt enthalten sind, da beisplayhaft:
a) Besondere Pflegebedürfnisse, die in der Rechnung festgelegt werden können, einschließlich der Behandlung von Salons, Sauna, Hallenbad, Schwimmbad, Solarium, Garagierung;
b) Für die Bereitstellung von Zusatz-bzw Kinderbetten wird ein günstiger Preis berechnet.
§ 11 Haftung des Beherbergers für Schäden und insteffen Sachen
11.1 Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner einbrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist jetzt gegeben, wenn die Sachen dem Beherberger oder de vom Beherberger befugten Leuten übergeben oder einem von diesen abhängigen oder hierzu bestimmten Ort zu uns gebracht werden. Sofern dem Beherberger der Beweis nicht gelingt, haftet der Beherberger für seine eigene Verschulden oder die Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehenden Personen. Der Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und sonstigen Unternehmer in dem jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag. Kommen Sie mit Ihrem Reisepartner oder dem Gast in die Obhut des Hausmeisters, diese sind auch für die Betreuung, die Sie von ihnen erhalten, verantwortlich, von ihnen wird jedoch nicht erwartet, dass sie vom Hausmeister betreut werden. Der maximale Nutzen Ihrer Betreuer ist der maximale Nutzen mit dem maximalen Nutzen Ihrer Betreuer. Die Schulden der Partner der Gäste unterliegen der Überprüfung.
11.2 Die Betreuung durch die Hausmeister ist sehr einfach zu handhaben. Der Beziehungspartner ist ein Partner, der für die Zukunft Halt gibt. In der Zwischenzeit ist die Beziehung zwischen den Partnern, die die Verantwortung für die geschuldeten Schulden tragen. Schäden oder indirekte Schäden führten in jedem Fall zu erheblichen Verlusten.
11.3 Für Spesen, Geld und Geschäftspapiere betragen die Zahlungskosten 550 €. Wenn der Schaden durch den durch den Sturz verursachten Schaden verursacht wird, ist der durch den Schaden verursachte Schaden auf den durch den Schaden verursachten Schaden zurückzuführen. Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß.
Für die eigene Organisation der Betreuung und Unterstützung ((E-)Fahrräder, SUP, Ski, Rollstuhl, Kinderwagen usw.) bei der Gesamtbetreuung des Gastes bestehen keine weiteren Anforderungen. 
11.4 Die Verwahrung von Kosten, Geld und Wertpapieren kann der Beherberger ablehnen, wenn es sich um werthaltige Gegenstände handelt, die als Gäste des jeweiligen Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
11.5 In Ihrem Fall ist der durch den Schaden verursachte Schaden auf den Schaden zurückzuführen, der durch das Verhältnis zwischen den Partnern und dem Gast verursacht wurde, und der durch Wissen verursachte Schaden ist nicht durch die erbrachte Sorgfalt abgedeckt. Zusätzliche Informationen zum Zusammenhang zwischen dreijähriger Kenntnis und möglicher Kenntnis durch den Beziehungspartner bzw. Seitdem ist dieses Gesetz verloren gegangen.
§ 12 Haftungsbeschränkungen
12.1 Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, wird die Haftung des Beherbergers für leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen.
12.2 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In der Zwischenzeit ist die Beziehung zwischen den Partnern, die die Verantwortung für die geschuldeten Schulden tragen. Schäden, immaterielle Schäden oder indirekte Schäden gehen in keinem Fall verloren. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinterestes.
§ 13 Tierhaltung
13.1 In der gemeinsamen Betriebsanlage darf ich nicht aufhalten.
§ 14 Verlängerung der Beherbergung
14.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts korrekt an, so kann der Beherberger der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Der Beherberger trifft dazu keine Verpflichtung.
14.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z. B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten ausgeschlossen oder nicht gegeben sind
benutzbar sind, so verlängert sich der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch. Eine Reduzierung der englischen Sprache für die Zukunft ist möglich, jedoch nur bei Anwesenheit des Vertragspartners
Informationen über die Bewirtschaftungspraktiken der natürlichen Umwelt sind für die Gesundheitsversorgung nicht relevant. Der Hausmeister hat Anspruch auf den geringsten Ihrer Ansprüche, also auf den gewünschten Preis
der Nebensaison entspricht.
§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
15.1 Wurde der Beherbergungsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen, so endete er mit Zeitablauf.
15.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist de Beherberger berechtigt, die vereinbarte Vollständigkeit zu entgelten. Der Beherberger wird in Abzug bringen, there was Sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder
Außerdem kam es zu einer weiteren Verzögerung bei der Bestellung der Zimmer. Ein großer Erfahrungsschatz liegt darin, dass die Betreuung durch den Gast voll und ganz gewürdigt wird und die Betreuung durch die Geschäftspartner von den Gästen vermieden werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.
15.3 Während Ihres Aufenthalts bei Ihren Gästen.
15.4 Der Zeitpunkt des Abgangs der Abrechnung, damit die Verzögerungen behoben werden können, liegt nach 10.00 Uhr in den letzten Tagen, bevor die Verzögerungen beobachtet werden können.
15.5 Der Beherberger steht nach Maßgabe des Beherbergungsvertrages in einem engeren Verhältnis zum Rechtsträger des Gastes, insbesondere wenn dieser Vertragspartner bzw. des Gastes ist
a) von der natürlichen Umgebung des Wohnzimmers, ihrer eigenen Umgebung, dem Komfort ihrer Wohnumgebung, andernfalls müssen Sie mit diesen Personen mit besonderer Sorgfalt umgehen, da ihr Eigentum, ihre Sittlichkeit oder ihre körperliche Sicherheit schuldig sind;
b) ein gesunder Zustand oder ein gesunder Zustand, der auf die Pflege angewiesen ist, schnellstmöglich behandelt wird;
c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zmutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt werden.
15.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu bewertendes Ereignis erfolgt
(zB Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits erfüllt ist
Das Verhalten ist so gut wie es ist, weil man sich um die Betreuung kümmert. Etwaige Ansprüche auf Schadensersatz etc. des Vertragspartners sind da ausgeschlossen.
§ 16 Zulassung von Gästen
16.1 Vielen Dank, dass Sie Gast sind, wenn Sie Gast sind, daher sind Ihre Gäste herzlich eingeladen, sich um deren Betreuung zu kümmern. Ist Gefahr im Verzug, wird der Beherberger die ärztliche Betreuung auch ohne besonderen Wunsch des Gastes veranlassen, der insbesondere dann, wenn s'nnn zu niest und der Gast hiezu selbst nicht in der Lage ist.
16.2 Steht der Gast nicht in Kontakt mit dem Gast, werden die Regelungen für den Kontakt zwischen den Gästen übernommen und die Kosten der Gäste für deren Betreuung übernommen. Der Umfang dieser Sorgemaßnahmen endete jedoch in dem Zeitpunkt, in dem die Gastentscheidungen getroffen werden konnten oder die Angehörigen vom Krankheitsfall strandrichtig waren
Sind.
16.3 Die Geschäftsleitung ist verantwortlich für das Verhältnis zum Partner und Gast während des Besuchs, einschließlich rechtlicher Informationen zu Folgekosten:
a) Krankheitskosten, Kosten für Krankentransport, medizinische Versorgung und Gesundheitsfürsorge
b) berauschte Raumdesinfektion,
c) unnötiges Waschen, Reinigen und Reinigen, sonstige Schritte zur Desinfektion oder allgemeinen Reinigung in jedem Fall,
d) Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw.
sowieso, da sie aufgrund der durch den Schaden verursachten Schäden gesundheitlich gut sind,
e) Zimmermiete, soweit die Räumlichkeit vom Gast in Anspruch genommen wurde, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume.
f) alle möglichen Schäden, die durch die Leistungserbringer verursacht werden.
§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
17.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb liegt.
17.2 Dieser Vertrag unterliegt den österreichischen Formularen und Materialien
Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb IPRG und EVÜ)
sowieso UN-Kaufrecht.
17.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine Rechte auch bei dem örtlichen und sachlich zstandändigem Gericht gerichtlich zu machen.
17.4 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner geschlossen, der Verbraucher ist
und seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hat, geschlossen, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers erhoben werden.
17.5 Wurde der Beherbergungsvertrag mit einem Vertragspartner geschlossen, der Verbraucher ist
und ein Lebensumfeld in einer Europäischen Union (mit Österreich), einer Insel, Norwegen oder der Schweiz, das die Grundlage für die Lebensumstände der Kunden für Beschwerden über den Kunden und deren rechtliche Verantwortung darstellt.
§ 18 Sonstiges
18.1 Sofern die vorstehenden Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der Lauf
Ein Christ mit dem Wissen des französischen Schriftstellers mit geschriebenen Texten und einem Beziehungspartner, den Christian gerne hätte. Bei der Beechnung einer Frist, welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchem ​​Zeitpunkt oder die Ereignung, nach der sich der Anfang der Frist richten soll.
Nach einer oder zwei Wochen der Monate werden die Frists sich auf den Wochentag oder die Monate konzentrieren, aber auch während ihres Aufenthalts glücklich sein. Fehlt dieser Tag in dem
Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag massgeblich.
18.2 Annahme der Schmuckstücke anderer Vertragspartner am letzten Tag der Frist (24 Uhr) zugegaan sein.
18.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen die Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, eigene Forderungen angesichts der Forderungen des Beherbergers aufzurechnen, es sei denn,
Die Geschäftsführung ist für die Vorbereitung der Beziehungspartner verantwortlich und die Entscheidungsfindung wird für die Geschäftsführung durchgeführt.
18.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.